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BVerwG, 17.03.1964 - VII C 65.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kosten - Verfahren - Partei
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- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1964 - VII C 65.63
Die Kosten sind gemäß § 161 Abs. 2 VwGO dem Beklagten aufzuerlegen, weil die angefochtenen Verfügungen aus den Gründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - aufgehoben worden wären, wenn der Beklagte sie nicht aufgehoben hätte.